Abkochanordnung für die Gemeinden Oberding, Moosinning, Eitting, Finsing und Neuching
In beiden Hochbehälterkammern des Zweckverbands zur Wasserversorgung Moosrain wurde eine Verkeimung durch coliforme Keime festgestellt.
Im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes erließ das Gesundheitsamt daher eine Abkochanordnung.
Betroffen hiervon sind alle Gemeinden beziehungsweise Gemeindeteile, die durch den Zweckverband zur Wasserversorgung Moosrain (ZWM) versorgt werden.
Dies sind folgende:
- die gesamten Gemeindegebiete Eitting und Moosinning,
- das Gemeindegebiet Neuching mit Ausnahme der Ortschaft Harlachen,
- das gesamte Gemeindegebiet Oberding mit Ausnahme der Ortschaft Notzingermoos,
- sowie von der Gemeinde Finsing der Ortsteil Brennermühle, die Ortsteile
Vorderes Finsingermoos und Hinteres Finsingermoos, die Ortschaft Eicherloh und den nördlich vom mittleren Isarkanal gelegenen Teil der Ortschaft Neufinsing.
Aufgrund der Übernahme der Trinkwasserversorgung des Flughafen Münchens durch den Zweckverband Freising Süd ist dieses Gebiet von der Allgemeinverfügung nicht betroffen.
Das Wasser aus der zentralen Wasserversorgung soll ab sofort zum unmittelbaren Genuss (Trinkwasser), zur Zubereitung von Speisen und Getränken (Säfte, Säuglingsnahrung, Speiseeis, Eiswürfel etc.) oder bei der Behandlung von Lebensmitteln (z.B. Waschen von Salat und Gemüse) nur in abgekochtem Zustand verwendet werden. Baden oder Duschen ist nach wie vor unbedenklich.
Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (z. B. Ess- und Trinkgeschirr), können in Geschirrspülautomaten bei einer Temperatur von 60°C oder darüber gereinigt werden. Sofern keine entsprechende Reinigung möglich ist, muss hierfür ab sofort ebenfalls abgekochtes Wasser verwendet werden. Auf eine vollständige Trocknung nach der Reinigung ist zu achten.
Einrichtungen und Betriebe (insbesondere z.B. Gastronomie, Beherbergung und Schulen) haben Kunden, Gäste und Mitarbeiter*innen über die Verpflichtungen in geeigneter Weise zu informieren.
Sobald die labortechnischen Untersuchungen abgeschlossen sind, wird das Gesundheitsamt über das weitere Vorgehen informieren.
Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgertelefon unter der Rufnummer 08122/ 08122/ 58 - 1770 gerne zur Verfügung.